Hier einige Tips:
Kennzeichnung der Haustiere mit Farbe oder das Unbrauchbarmachen des Fells mittels Teilrasur:
Es ist zur Zeit keine Farbe bekannt, die unschädlich für das Tier ist und zugleich dessen Fell für die Weiterverwertung unbrauchbar macht. Die Teilrasur der Tiere, wie von einigen Tierschützern vorgeschlagen, stellt für das Tier einen nicht unerheblichen Streßfaktor dar (wie die Besitzer von Langhaarkatzen sicherlich aus eigener Erfahrung wissen), der sich in regelmäßigen Intervallen wiederholen müßte.
Kennzeichnung mittels Tätowierung oder Einsatz eines Chips:
Die Kennzeichnung von Haustieren mittels Tätowierung in den Ohren oder durch Einsatz eines kleinen elektronischen Chips wird keine Abschreckung der Täter bewirken, da nach der Häutung weder Tätowierung noch Chip am Fell verbleiben, sie könnten lediglich dazu dienen, beim Auffinden von Tierkadavern deren Ursprung zu ermitteln.
Dahingegen wirken Tätowierung und Chip in jedem Fall abschreckend bei potentiellen Interessen-ten an Labortieren.
Auffällige Personen oder Kraftfahrzeuge:
Sehr häufig werden auffällige Personen oder Kraftfahrzeuge im Zusammenhang mit dem Verschwin-den von Haustieren bei Tierschutzvereinen oder der Polizei gemeldet. Diese Informationen sind nahezu unbrauchbar, wenn keine detaillierteren Informationen über die Person bzw. das Fahrzeug vorliegen. Auf jeden Fall bei einem Fahrzeug das Kennzeichen (!bei Ausländischen Kennzeichen auf Landeskennzeichnung achten!), den Fahrzeughersteller und -typ, Fahrzeugfarbe ggf. -beschriftung notieren und an die örtlichen Tierschutzorganisationen weiterleiten. Wenn in Ihrem Umfeld eine Altkleider- oder Schuhesammlung erfolgt, fragen Sie bei der Polizei oder im Ordnungsamt nach, ob diese auch angemeldet ist. Ist sie es nicht, erstatten Sie am besten eine Anzeige.
Auffällige Personen ansprechen:
Scheuen Sie sich nicht, auffällige Personen- natürlich immer unter Berücksichtigung Ihres eigenen Risikos- anzusprechen. Im Fall des Tierklaus gilt: Nur die Prävention kann helfen; ist ein Tier erst mal verschwunden, ist es sehr unwahrscheinlich, daß es wiedergefunden wird. Sind Sie der Meinung, daß dies ein Risiko für Sie darstellt, so sollten Sie versuchen, Nachbarn oder die Besitzer des Tieres zu ermitteln und zu mobilisieren. Üben Sie auf keinen Fall Selbstjustiz, sondern informieren Sie die örtliche Tierschutzorganisation, oder -in konkreten Fällen- erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle.
Sollte die angesprochene Person behaupten, im Auftrag einer Tierschutzorganisation unterwegs zu sein, so kann sie sich in der Regel mittels Ausweis dieser Organisation legitimieren.
Nachbarschaft sensibilisieren:
Sind sie selber Besitzer eines Haustiers, so versuchen Sie, die Nachbarschaft für die Problematik zu sensibilisieren, und bitten Sie sie um erhöhte Aufmerksamkeit.
Vermißte Tiere zügig melden:
Um die Chancen zu erhöhen, der Täter habhaft zu werden, ist es wichtig, den Verlust unverzüglich zu melden, denn wer erinnert sich schon nach einer Woche an Details? Bei Wiederauffinden des Tieres sollte aber auch eine entsprechend schnelle Entwarnung an die vorher informierten Organisationen erfolgen.
Wenn Sie selbst vom Diebstahl Ihres Tieres betroffen sind oder aber Beobachtungen in diese Richtung gemacht haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Tierschutzverein oder an:
Deutscher Tierschutzbund e. V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Phone: 0228-604960
Fax:: 0228-6049640
E-mail:: bg@tierschutzbund.de
http://www.tierschutzbund.de/